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   VGH Bayern, 07.10.2013 - 11 CS 13.1703   

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https://dejure.org/2013,29492
VGH Bayern, 07.10.2013 - 11 CS 13.1703 (https://dejure.org/2013,29492)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.10.2013 - 11 CS 13.1703 (https://dejure.org/2013,29492)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. Oktober 2013 - 11 CS 13.1703 (https://dejure.org/2013,29492)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Fahreignungszweifel; Verdacht auf Vorliegen einer Psychose

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Bayern, 04.02.2013 - 11 CS 13.22

    Fahreignungszweifel aufgrund Drogen-, Alkohol- und psychotischer Problematik

    Auszug aus VGH Bayern, 07.10.2013 - 11 CS 13.1703
    Im dagegen angestrengten einstweiligen Rechtsschutzverfahren obsiegte der Antragsteller in der Beschwerdeinstanz (Bay VGH, B.v. 4.2.2013 - 11 CS 13.22).

    Bereits im vorangegangenen Eilverfahren (B.v. 4.2.2013 - 11 CS 13.22) hat der Senat unter Rn. 18 ausgeführt, dass aufgrund des Verhaltens des Antragstellers bei der Polizeikontrolle am 8. Oktober 2011 Zweifel an seiner Fahreignung begründet sind, die durch die Beibringung eines Fahreignungsgutachtens weiter aufzuklären sind.

    d) Die vom Senat in seinem Beschluss vom 4. Februar 2013 (11 CS 13.22) geäußerte Rechtsauffassung vermag der Beschwerde ebenfalls nicht zum Erfolg zu verhelfen.

    Dies entspricht nicht der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, worauf dieser bereits in den Rn. 21 ff. seines Beschlusses vom 4. Februar 2013 (11 CS 13.22) hingewiesen hat.

  • VG München, 12.01.2015 - M 1 E 14.5333

    Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ohne Anforderung eines weiteren

    Denn dann stünde auch die Fahrungeeignetheit fest und es bedürfte keines Gutachtens mehr (vgl. BayVGH, B.v. 4.2.2014 - 11 CS 13.2598 - juris Rn. 12; B.v. 7.10.2013 - 11 CS 13.1703 - juris Rn. 17).
  • VG München, 17.04.2014 - M 6a S 14.418

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    Da die Fahrerlaubnisbehörde gehalten ist, die den Suizidversuchen ursächlich zugrundeliegende Erkrankung zu ermitteln, um danach die Frage der Fahreignung begutachten lassen zu können, war und ist es rechtlich nicht zu beanstanden, wenn die Gutachtensfrage sich auf die Klärung einer psychischen Erkrankung oder Beeinträchtigung richtet, die nach Nr. 7 der Anlage 4 zur FeV die Fahreignung in Frage stellt (BayVGH, B.v. 7.10.2013 - 11 CS 13.1703 - juris).
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